Der Leopoldorden des Fürstentums
Lippe-Detmold

Leopoldorden
Statuten des Leopoldordens
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Statuten zum Leopoldorden als PDF

Download der Originalstatuten des Leopoldordens in der Fassung bis 30. Mai 1910

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Statuten des Leopoldorden
mit allen Änderungen
vom 24. Juli 1906 bis 30. Mai 1916
* Vielen Dank für die Bereitstellung und Vorarbeit geht an den Webmaster von www.ordensmuseum.de

Wir Leopold Julius Bernhard Adalbert Otto Karl Gustav, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc.,
haben an dem Tage, an welchem Wir Unseren Geburtstag in Unserem Heimatlande zum ersten Male als regierender Fürst festlich begingen, den Entschluss gefasst, einen Orden zu stiften und verordnen in Ausführung dieses Entschlusses was folgt: 

§1.
Der Orden führt die Bezeichnung Leopold-Orden.
Die Verleihung dieses Ordens erfolgt aus freier Höchster Entschließung an Personen, welche sich durch besondere Verdienste um Uns und Unser Land hervorgetan haben.

 §2.
Der Leopold-Orden wird mit und ohne Krone verliehen. Das Ordenszeichen besteht aus einem silbernen achtspitzigen Kreuze, das auf der Vorderseite in der Mitte auf weißem Grunde die rot emaillierte Lippische Rose, auf der Rückseite auf silbernem Grunde ein „L" mit Krone und die Inschrift: „Für Verdienst" zeigt und in dessen vier Winkeln je ein silbernes „L" erscheint.

 §3.
Der Orden wird an einem weißen rotgeränderten Bande auf der linken Brust nach dem Lippischen Ehrenkreuze getragen.

§4.
Bei der Verleihung des Leopold-Ordens bleibt es außer Betracht, welche sonstige inländische oder auswärtige Dekorationen der zu Begnadende etwa bereits besitzt.

§5.
Der Beliehene erhält ein von Uns vollzogenes, von dem Staatsminister gegengezeichnetes Patent.

 §6.
Nach dem Ableben des Begnadeten ist die verliehene Dekoration an das Staatsministerium zurückzugeben.

 §7.
Wenn ein mit dem Orden Beliehener sich einer unwürdigen Handlung schuldig macht, so wird demselben in Unserem Auftrage durch das Staatsministerium die Befugnis zur ferneren Tragung des Ordens abgesprochen und die Einziehung der Dekoration verfügt werden.

Gegeben Schieder am 24. Juli 1906. 

(L S.)                            Leopold. Fürst zur Lippe.                        Frhr. von Gevekot.


Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc.,
Urkunden hiermit, dass Wir hinsichtlich des von Uns gestifteten Leopold-Ordens unter Abänderung und bezw. Ergänzung der darüber am 24. Juli 1906 erlassenen Satzungen folgende Bestimmungen getroffen haben.

I.
Die §§ 1 und 3 der vorstehend angeführten Satzungen erhalten folgende Fassung:

 §1.
Der Orden führt die Bezeichnung 

Leopold-Orden. 

Die Verleihung dieses Ordens erfolgt aus freier Höchster Entschließung an solche Personen, welche sich durch rühmliche Einzelhandlungen oder besondere Leistungen bei einem außerordentlichen Anlasse um Uns oder Unser Land verdient gemacht haben.

 §3.
Der Orden mit der Krone wird ohne Band auf der Mitte der linken Brust, der Orden ohne Krone wird an einem  weißen rotgeränderten Bande auf der linken Brust nach dem Lippischen Ehrenkreuze getragen.

Wir fügen Unserem Leopold-Orden ein Kreuz sowie eine silberne und bronzene Medaille hinzu und bestimmen folgendes:

1. Das Kreuz zum Leopold-Orden besteht in einem silbernen Kreuze, dessen Vorderseite ein „L" mit der Krone und zeigt dessen Rückseite die Inschrift „Für Verdienst" trägt.
2. Die Medaillen zum Leopold-Orden tragen auf der Vorderseite den Kopf des Durchlauchtigsten Stifters und auf der Rückseite die Inschrift „Für Verdienst".
3. Die Ehrenzeichen werden an dem Bande des Leopold-Ordens auf der linken Seite der Brust getragen. Im Verhältnisse zu einander oder zu anderen Lippischen Verdienstkreuzen bezw. Verdienstmedaillen gilt nachstehende Reihenfolge:

a) Goldenes Verdienstkreuz,
b) Kreuz zum Leopold-Orden, c) Silbernes Verdienstkreuz, d) Goldene Verdienstmedaille, e) Silberne Medaille zum Leopold-Orden g) Bronzene Medaille zum Leopold-Orden

4. Die über die Verleihung des Kreuzes zum Leopold-Orden auszustellenden Besitzzeugnisse werden von Uns, die Urkunden über die Verleihung der Medaillen werden in Unserem Auftrage vom dem Staatsministerium vollzogen.
5. Im übrigen finden die in den Satzungen des Leopold-Ordens enthaltenen Bestimmungen auch auf das Kreuz und die Medaillen zum Leopold-Orden entsprechende Anwendung.

 Gegeben Detmold Schloss am 29. Februar 1908.

(LS.)                                       Leopold.                       Frhr. von Gevekot


Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc.,
haben Uns bewogen gefunden, Unserm Leopold-Orden zur Vervollkommnung seines Stiftungszweckes und um ihn als Verdienstorden Unserem Hausorden würdig an die Seite zu stellen, eine weitere Ergänzung zu geben und Urkunden hierüber wie folgt:

 I.
1. Wir fügen demselben ein Großehrenkreuz hinzu, das aus dem gleichen silbernen Ordenszeichen nur in vergrößerter Form und mit violett emaillierten Kreuzesarmen bestehend, die höchste Auszeichnung des Ordens bilden und wie ein Stern auf der linken Brust getragen werden soll.

Gleichzeitig behalten Wir Uns vor, zu diesem Großehrenkreuz bei besonders feierlichen Anlässen Unsern Leopold-Orden mit der Krone in seiner ursprünglichen Stiftungsform, jedoch mit violett emaillierten Kreuzesarmen, an einer silbernen Kette um den Hals zu tragen, auch sollen alle Inhaber des Großehrenkreuzes, die Prinzen Unseres Fürstlichen Hauses oder Mitglieder anderer regierender Häuser sind, berechtigt sein, bei Galaanlässen ein Gleiches zu tun. Die Kette ist aus im ganzen 32 Gliedern zusammengesetzt, welche abwechselnd aus runden Medaillons und gekrönten „L" bestehen, mit welch letzteren viermal gekrönte Doppel-„L" in gleichen Abständen abwechseln. Die Medaillons zeigen das silbereingefasste Mittelschild des Ordens, die rote Rose auf weißem Emaillegrund. Unter dem vorderen gekrönten Doppel-„L" hängt das Ordenszeichen, über diesem schwebt das Stiftungsjahr 1906. 

2. Unser Leopold-Orden kommt demnach von jetzt an in dreifacher Form zur Verleihung nämlich

A. Großehrenkreuz (I. Klasse),
B. Leopold-Orden mit der Krone (II. Klasse),
C. Leopold-Orden ohne Krone (III. Klasse)

und rangiert mit den entsprechenden Klassen Unseres Hausordens gleich.

 3. Der Leopold-Orden mit der Krone erhält fortan violett emaillierte Kreuzesarme der Leopold-Orden ohne Krone ein auf der Vorderseite den Kreuzesarme aufgelegtes violettes Emaillekreuz.
4. Bei allen drei Ordenszeichen erscheint die Devise künftig auf der Vorderseite.
5. Beim Aufrücken aus der unteren in eine höhere Klasse ist die bisherige Dekoration an das Staatsministerium zurückzugeben.

II.
Den mit dem Leopold-Orden verbundenen Ehrenzeichen fügen Wir eine in Form und Prägung gleiche goldene Medaille hinzu. Mit den Ehrenzeichen Unseres Hausordens sowie mit der goldenen und silbernen Verdienstmedaille rangieren die Ehrenzeichen des Leopold-Ordens derart, dass dem Kreuz des letzteren gleicher Rang mit dem goldenen Verdienstkreuz und den Medaillen desselben mit den entsprechenden vorerwähnten Medaillen zusteht. Die bronzene Medaille rangiert zuletzt.

 III.
Der § 7 der Satzungen vom 24. Juli 1906 erhält folgende Fassung:

„Sollte wider Erwarten ein mit dem Orden oder Ehrenzeichen Beliehener sich ein unwürdiges Verhalten zu Schulden kommen lassen, so wird demselben in Unserem Auftrage durch das Staatsministerium die Befugnis zur ferneren Tragung des Ordens bezw. Ehrenzeichens abgesprochen und die Einziehung der Dekoration verfügt werden."

 Gegeben Detmold Schloss am 30. Mai 1910.

(LS.)                                 Leopold.                           Frhr. von Gevekot


Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc.,
haben Uns bewogen gefunden, die Bestimmung unter IL des am 29. Februar 1908 erlassenen Nachtrags zu den Satzungen des Leopold-Ordens wie folgt zu ergänzen:

I.
Wir behalten Uns vor, das Kreuz zum Leopold-Orden als erhöhte Auszeichnung mit der Krone zu verleihen.

 II.
Die Kreuze und Medaillen zum Leopold-Orden sind zurückzugeben, falls eine höhere Stufe derselben, oder an Stelle der Medaillen ein Kreuz bezw. an Stelle von Kreuz oder Medaille der Leopold-Orden selbst verliehen wird.

 III.
Die Inhaber der Kreuze und Medaillen zum Leopold-Orden sind nicht berechtigt, das Band des Leopold-Ordens allein ohne die Ehrenzeichen zu tragen.

 IV.
Für die Anlegung der mit dem Leopold-Orden verbundenen Ehrenzeichen gilt im Verhältnis zu anderen lippischen Verdienstkreuzen bezw. Verdienstmedaillen nachstehende Reihenfolge:

1)Kreuz zum Leopold-Orden mit der Krone,
2)Goldenes Verdienstkreuz,
3)Kreuz zum Leopold-Orden,
4)Silbernes Verdienstkreuz,
5)Goldene Verdienstmedaille,
6)Goldene Medaille zum Leopold-Orden,
7)Silberne Verdienstmedaille,
8)Silberne Medaille zum Leopold-Orden,
9)Bronzene Medaille zum Leopold-Orden.

Gegeben Detmold Schloss am 27. März 1913.

(LS.)                                            Leopold.


Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc.,
haben Uns bewogen gefunden, am heutigen 10jährigen Stiftungstage Unseres Leopold-Ordens, um dessen Eigenschaft als Erinnerungszeichen an das so bedeutungsvolle geschichtliche Geschehnis, durch welches die Linie Biesterfeld des Hochfürstlichen Gesamthauses zum Throne gelangte, besonderen Ausdruck zu verleihen, das Ordenszeichen, wie folgt zuändern: 

Anstelle des runden Medaillons mit der roten Rose im weißen Felde soll fortan auf der Vorderseite inmitten der vier durch je ein „L" verbundenen Kreuzesarme, in mattsilberner Ausführung die Lippische Rose liegen, die in ihrem Kelchinnern das  Wappenbild von Schwalenberg zur Erinnerung an den einstigen Paragialbesitz des Hauses Biesterfeld: im roten Feld Schwalbe auf goldenem Stern, birgt, umgeben von einem grünen Band, auf dem in silberner Schrift die Worte stehen:
Fideliter sine timore.

Die Medaillons der Ordenskette erfahren die gleiche Änderung.

Gegeben Schloss Schieder, den 30. Mai 1916.

(LS.)                                                 Leopold.