Von Gottes Gnaden Wir,
Günther Friedrich Woldemar,
regierender Fürst zur Lippe,
Edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc.
haben Uns gnädigst bewogen gefunden, ein Ehrenzeichen für Civil- und Militair-Personen zu stiften und hierfür nachstehende Statuten zu erlassen:
§1.
Zur Belohnung und Anerkennung besonderer Verdienste, namentlich langjähriger, treuer Dienstleistungen und rühmlicher Handlungen werden Wir fortan ein Ehrenzeichen an Civil- und Militair-Personen, In- und Ausländer, verleihen, welches den Namen "Goldene, bezw. Silberne V e r d i e n s t - M e d a i l l e" führen soll.
§2.
Diese von Gold, bezw. von Silber gefertigten, oben an einer Fürsten-Krone vom gleichem Metalle befestigten Medaillen werden an einem hochrothen blau eingefaßten Bande auf der linken Brust getragen.
Die Medaillen tragen auf der Vorderseite Unser Brustbild mit der Umschrift: "Woldemar, Fürst zur Lippe", und die Jahreszahl der Stiftung, auf der Kehrseite einen Eichenkranz mit der Inschrift: "Für Treue und Verdienst."
§3.
Das Band der Medaille darf nicht ohne diese getragen werden.
§4.
Mit der Medaille erhält der Beliehene ein von Uns vollzogenes Verleihungs-Dekret und einen Abdruck gegenwärtiger Statuten zugefertigt.
§5.
Die verliehene Dekoration ist nach Ableben des Begnadigten zurückzugeben.
§6.
Würde ein Inhaber der goldenen oder silbernen Verdienst-Medaille sich wider Erwarten eine unwürdige Handlung zu Schulden kommen lassen, so wird von Uns die Einziehung derselben verfügt werden.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Fürstlichen Siegels.
Gegeben Detmold, den 25. Mai 1888.
Woldemar, Fürst zur Lippe
Frhr. von Richthofen.